Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben des Dienstleisters
  • Hotel Kentaur GmbH.
  • Sitz: H-8600 Siófok, Akácfa u. 1.
  • Steuernummer: 10385078-2-14
  • EU Steuernummer: HU10385078-2-14
2. Allgemeine Regel

2.1.  Vorliegende „Allgemeine Geschäftsbedingungen” regeln die Beanspruchung der Unterkünfte des Dienstleisters, und deren Dienstleistungen. 2.2.  Spezielle, individuelle Bedingungen sind kein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schließen aber die Abschließung von einzelnen Vereinbarungen mit Reisevermittler, Organisatoren, ggf. zu unterschiedlichen, dem Typ des Geschäfts entsprechenden Konditionen nicht aus.

3. Vertragsteil

3.1.  Die vom Dienstleister gesicherten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen. 3.2.  Falls der Gast seine Bestellung bzgl. der Dienstleistung direkt beim Dienstleister abgibt, so ist der Gast der Vertragsteil. Dienstleister und Gast gemeinsam – bei Erfüllung der Bedingungen – werden zu Vertragspartner (im weiteren Vertragspartner). 3.3.  Falls die Bestellung der Dienstleistung im Auftrag des Gastes von einer dritten Person (im weiteren Vermittler) abgegeben wird, werden die Bedingungen der Zusammenarbeit durch den Vertrag zwischen Dienstleister und Vermittler geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht gezwungen zu untersuchen, ob die dritte Person den Gast rechtsmäßig vertritt. 3.4.  Bei Beanspruchung einer medizinischen Dienstleistung ist der Gast verpflichtet den Dienstleister über seine eventuellen medizinischen Probleme zu informieren, der Dienstleister ist verpflichtet den Gast über die medizinischen Risiken aufzuklären.

4. Vertragsverhältnis

4.1.  Auf der schriftlichen oder mündlichen Anfrage des Gastes schickt der Dienstleister ein Angebot. Der Verkauf der Zimmer erfolgt gemäß der freien Kapazität, sie werden nach Reihenfolge der Anfragen vom Dienstleister bestätigt. 4.2.  Der Vertrag kommt zustande, wenn die schriftliche Buchung des Gastes vom Dienstleiser schriftlich bestätigt wird. Es gilt somit als ein schriftlich abgeschlossener Vertrag. Eine mündlich abgegebene Reservierung, Vereinbarung, oder derer mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gilt nicht als Vertrag. 4.3.  Inhalt des Vertrags: Gegenstand, Ort, Termin, Preis der Dienstleistung, des Weiteren die Zahlungs-, Storno- und Änderungsbedingungen. 4.4.  Zur Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags ist eine schriftliche Vereinbarung der Vertragspartner notwendig.

5. Preise

5.1.  Die Zimmerpreise des Hotels (Rack Rate) sind  an der Rezeption ausgehängt. 5.2.  Preise der sonstigen Dienstleistungen stehen in den entsprechenden Bereichen (Restaurant,) zur Verfügung. 5.3.  Das Hotel Kentaur hat Recht seine Preise ohne Ankündigung frei ändern (ausgenommen Zeitraum mit Preisgarantie). 5.4.  Die Preise beinhalten die bei Preisangebot gültige, gesetzlich geregelte Mehrwertsteuer (Mwst). Das Hotel Kentaur überträgt die aus Änderung des gültigen Steuergesetzes (Mwst) entstehenden Mehrkosten, nach vorheriger Informierung, an den Vertragsteil. 5.5.  Die Fremdenverkehrsabgabe ist über den Zimmerpreis hinaus extra zu bezahlen. 5.6.  Aktuelle Ermäßigungen, Aktionen, sonstige Angebote werden auf der Webseite www.hotelkentaur.hu bekanntgegeben.

6. Zahlungsbedingungen

6.1.  30 % der Gesamt-Urlaubskosten sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Postscheck oder Überweisung einzuzahlen. Über die Überweisung schicken Sie bitte eine Bestätigung (mit Angabe des Namens, der Adresse, der Reservierungsnummer) dem Dienstleister. 6.2.  Falls zwischen der Buchung und Ankunft 14-7 Tage liegen, muss die Anzahlung innerhalb 3 Kalendertage erfolgen. 6.3.  Falls von der Buchung bis zur Ankunft 7 Tage oder weniger vergehen, muss der Gast die Gesamt-Urlaubskosten bei Ankunft an der Rezeption begleichen. 6.4.  Bei speziellen Angeboten können die Zahlungsbedingungen geändert werden, welche in der schriftlichen Bestätigung aufgeführt werden. 6.5.  Bei nicht geleisteter Anzahlung wird die Zimmerreservierung automatisch storniert. 6.6.  Akzeptierte Zahlungsmittel: Bargeld, Überweisung, Kreditkarte 6.7.  Die durch Anwendung jeglicher Zahlungsmittel entstehenden Gebühren müssen vom Vertragsteil getragen werden. Reisebüros / Tour Operatoren / OTA-s / Sonstige Partner: Der mit dem Dienstleister abgeschlossener Vertrag beinhaltet die individuellen Zahlungskriterien. 6.8.  Geschenk-Bon: ein Geschenk-Bon kann nur innerhalb seiner Gültigkeit, im angegebenen Wert, abhängig der freien Kapazität eingelöst werden. Nach Ablauf der Gültigkeit ist der Bon nicht mehr einlösbar.

7. Stornobedingungen

7.1.  Stornierung einer Bestellung erfolgt schriftlich. 7.2.  Bis zum ersten Anzahlungsdatum kann die Reservierung ohne Stornokosten abgesagt werden. 7.3.  Bis 15 Tagen vor Ankunft: kostenlos. 7.4.  Bis 14 – 2 Tagen vor Ankunft: 30 % der bestellten Dienstleistung, 7.5.  Bei Absage 1 Tag vor Ankunft bzw. im Fall, wenn der Gast ohne Bescheid am Reservierungsdatum nicht ankommt: 100 % der bestellten Dienstleistung wird als Vertragsstrafe berechnet. 7.6.  Falls der Gast seine Zimmerreservierung per Anzahlung, Kreditkarten-Garantie oder auf anderer, im Vertrag geschilderten Art und Weise gesichert hat, und am Ankunftstag bis 18:00 Uhr nicht ankommt, oder seine spätere Ankunft nicht ankündigt, berechnet der Dienstleister eine im Vertrag festgelegte Vertragsstrafe, derer Summe auf mind. 1 Tag Logis-Kosten beläuft. In diesem Fall wird das Zimmer dem Gast bis 10:00 des nächsten Tages nach der Ankunft gesichert, nachher wird die Vertragspflicht des Dienstleisters aufgehoben. 7.7.  Bei individuellen und Aktions-Angeboten gelten die im Angebot aufgeführten Stornobedingungen. 7.8.  Die gebuchten, aber vom Gast während seines Aufenthalts im Hotel nicht in Anspruch genommenen, oder geänderten Dienstleistungen (Logis, Kost, Behandlungen etc.) werden nicht entgeltet. 7.9.  Bei Buchung von Produkten mit speziellen Konditionen, bei Gruppenfahrten oder Veranstaltungen kann der Dienstleister individuelle, vertraglich festgelegte Konditionen bestimmen.

8. Art und Kriterien der Inanspruchnahme der Dienstleistung

8.1.  Der Gast kann das Zimmer am Ankunftstag ab 14:00 Uhr belegen (Check in), muss es am Abreisetag bis 10:00 Uhr verlassen (Check out). Der Gast muss sich bei Ankunft, vor Belegen des Zimmers, Familienzimmers oder Appartementhaus gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausweisen. 8.2.  Das Hotel empfängt Gäste mit ansteckenden Krankheiten NICHT. 8.3.  Mit Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Kentaurs, sowie die Hausordnungen der verschiedenen Hotelbereiche , und ist verpflichtet diese einzuhalten. Die zum Aufenthalt nötigen Informationen sind in den Zimmern ausgelegten Zimmermappen zu finden. Die Rezeption des Hotels steht 24 Stunden zur Verfügung. 8.4.  Bei Verletzungen durch Selbstverschulden haftet das Hotel nicht. Die durch absichtliche Sachbeschädigung anfallenden Kosten können dem Gast vom Hotel in Rechnung gestellt werden. 8.5.  Rauchen: RAUCHEN IST VERBOTEN in den Hotelzimmern, sowie überall im Gebäude. Rauchen ist nur auf den Balkonen / Terrassen gestattet bei geschlossenen Balkontüren / Terrassentüren. 8.6.  Wenn der Gast am Ankunftstag das Zimmer vor 9:00 Uhr beziehen will, werden die Logis-Kosten des Vortages in Rechnung gestellt. 8.7.  Nach 10:00 Uhr berechnen wir eine Zimmer-Verlängerungsgebühr. Über derer Gebühr befindet sich eine Information unter www.hotelkentaur.hu.

9. Haustiere

9.1.  Aus hygienischen Gründen dürfen ins Hotel des Dienstleisters keine Haustiere eingeführt werden. 9.2.  Falls der Gast ohne Ankündigung ein Haustier auf das Hotelgelände einführt, ist der Dienstleister berechtigt 15.000 HUF/ Haustier / Tag Aufpreis zu berechnen, bzw. die verursachten Schäden und die Kosten der Reinigung (20.000,- HUF) in Rechnung zu stellen.

10. Ablehnung des Vertrags, Aufhebung der Vertragspflicht

10.1.  Der Dienstleister ist berechtigt den Unterkunft-Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, somit die Dienstleistungen zu verweigern, wenn: 10.1.1.  der Gast sein Zimmer, bzw. die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß benutzt 10.1.2.  der Gast die Sicherheit und Ordnung der Unterkunft gefährdet, die Angestellten des Hotels grob behandelt, unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss steht, sein Benehmen bedrohlich, beleidigend oder auf sonstiger Weise unakzeptabel ist. 10.1.3.  der Gast eine ansteckende Krankheit hat. 10.1.4.  der Vertragsteil seine im Vertrag geregelte Anzahlungspflicht bis zum angegebenen Frist nicht erfüllt 10.2.  Wenn der Vertrag aus „vis major“ Gründen nicht erfüllt wird, so wird er aufgehoben.

11. Unterkunft-Garantie

11.1.  Falls der Dienstleister die im Vertrag aufgeführten Dienstleistungen durch Selbstverschulden (zB. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme etc.) nicht sichern kann, so ist er verpflichtet für die Unterbringung des Gastes unverzüglich zu sorgen. 11.1.1.  Der Dienstleister ist verpflichtet: 11.1.1.1.  die im Vertrag aufgeführten Dienstleistungen zum gleichen Preis, für gleichen Zeitraum – oder bis zum Aufheben der Beanstandung – in einem Hotel gleicher/höherer Kategorie zu sichern/anzubieten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss der Dienstleister tragen. 11.1.1.2.  dem Gast eine kostenlose Möglichkeit zum Telefonat zu sichern, in dem er die Änderung der Unterkunft mitteilt 11.1.1.3.  dem Gast kostenlosen Transfer zum Umziehen ins angebotene Hotel, bzw. zum eventuellen späteren Zurückziehen zu sichern. 11.1.2.  Wenn der Dienstleister diesen Verpflichtungen restlos nachkommt, bzw. der Gast die angebotene Unterkunft-Alternative akzeptiert, kann der Vertragsteil nachträglich keine Entschädigung beanspruchen.

12. Krankheit, Tod des Gastes

12.1.  Falls der Gast während seines Aufenthalts im Hotel erkrankt, und nicht fähig ist aus eigener Kraft zu verfahren, bietet der Dienstleister ärztliche Hilfe an. 12.2.  Im Fall von Krankheit/Tod des Gastes beansprucht der Dienstleister vom Angehörigen, Erben bzw. Rechnungsträger eine Unkostenersatzleistung; im Angesicht der eventuellen Arzt- und Verfahrenskosten, der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen, und durch die Krankheit/Tod eventuell beschädigten Einrichtungen, Ausstattungen.

13. Rechte des Vertragsteils

13.1.  Im Sinne des Vertrags ist der Gast berechtigt das reservierte Zimmer, sowie jene Einrichtungen des Hotels bestimmungsgemäß zu benutzen, die in den gewöhnlichen Dienstleistungskreis fallen, und die zu speziellen Kriterien zu benutzen sind. 13.2.  Bezüglich der Dienstleistung kann sich der Gast während des Aufenthalts beschweren. Der Dienstleister verpflichtet sich die ihm schriftlich mitgeteilten (oder von ihm protokollierten) Beschwerden entsprechend zu behandeln. 13.3. Das Recht zur Beschwerde wird nach Abreise des Gastes aufgehoben.

14. Verpflichtungen des Vertragsteils

14.1.  Der Vertragsteil ist verpflichtet den im Vertrag festgehaltenen Preis der Dienstleistungen bis zum im Vertrag angegebenen Zeitpunkt auf festgelegter Art und Weise zu begleichen. 14.2.  Der Gast sorgt dafür, dass sich das Kind unter 18 Jahren, für das er verantwortlich ist, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhält. 14.3.  Der Gast darf kein Lebensmittel und Getränk in die Gastronomie-Bereiche des Hotels einführen.

15. Haftpflicht des Vertragsteils

Der Gast haftet für jeden Schaden und alle Nachteile, die dem Dienstleister oder einer dritten Person durch fahrlässige Handlung des Gastes, oder seiner Begleitung, oder unter seiner Verantwortung stehende sonstige Person zugeführt werden. Der Gast ist verpflichtet den von ihm verursachten Schaden dem Dienstleister zu vergelten (ZB. Extra-Reinungung: ab brutto 20.000 HUF).

16. Rechte des Dienstleisters

Falls der Gast die in Anspruch genommene, oder die vertraglich bestellten, jedoch nicht in Anspruch genommene vertragsstrafenpflichtige Dienstleistungen nicht bezahlt, gebührt dem Dienstleister Pfandrecht auf die persönlichen Gegenstände, die er ins Hotel mitgenommen hat.

17. Verpflichtungen des Dienstleisters

Der Dienstleister ist verpflichtet: 17.1.  die vertraglich bestellten Logis- und sonstigen Dienstleistungen vorschriftsmäßig, gemäß der Dienstleistungsstandards zu erfüllen. 17.2.  die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen und zur Lösung des Problems sein Bestes zu tun, welches er auch schriftlich festhalten muss

18. Haftpflicht des Dienstleisters

18.1.  Der Dienstleister haftet für jeden, dem Gast zugestoßenen Schaden, der innerhalb der Einrichtung aus seiner Schuld, oder aus Schuld einer seiner Angestellten erfolgte. 18.2.  Der Dienstleister haftet nicht für Schadenfälle, die aus unüberwindlichen, von den Angestellten und Gästen unabhängigen Gründen erfolgt sind, oder vom Gast selbst verursacht worden sind. 18.3.  Der Dienstleister ist befugt Plätze, Räumlichkeiten im Hotel zu bestimmen, deren Betreten für den Gast verboten ist. Für die hier erfolgten Schaden, Verletzungen haftet der Dienstleister nicht. 18.4.  Der Gast ist verpflichtet den ihm zugestoßenen Schaden unverzüglich im Hotel zu melden, sämtliche persönliche Daten zur Verfügung zu stellen, die der Aufklärung des Schadenfalls dienen, die zur eventuellen Protokollierung/ polizeilichen Verfahren notwendig sind. 18.5.  Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur in dem Fall, wenn er diese zur Bewahrung offiziell übernommen hat. 18.6.  Für in den Gemeinschafträumen, Zimmern (inklusive Safe) hinterlassene persönliche Gegenstände haftet der Dienstleister nicht. 18.7.  Für die im Hotel parkenden Pkw. gelassenen Wertgegenstände haftet der Dienstleister nicht. Der Grund des in den parkenden Pkws entstandenen evtl. Schadens wird vom Dienstleister untersucht, und falls er aus seiner Fahrlässigkeit entstanden ist, erstattet er ihn. 18.8.  Obergrenze der Schadenshöhe ist das 50fache des im Vertrag festgelegten Zimmer-Tagespreises, ausgenommen, wenn der Wert des Schadens niedriger ist.

19. Verbraucherschutz, Datenschutz

19.1.  Den Schutz der persönlichen Daten hält der Dienstleister bei seiner Tätigkeit für besonders wichtig. Die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten behandelt er gemäß der gültigen Rechtsregel, sorgt für deren Sicherheit, nimmt sämtliche technische und organisatorische Maßnahmen vor, die zur Einhaltung der einschlägigen Rechtsregeln nötig sind. 19.2.  Der Dienstleister fasst seine Datenschutz-Richtlinien in der Datenschutzerklärung zusammen, die auf der Homepage www.hotelkentaur.hu immer erreichbar ist, und für das Einhalten deren Inhalt er sich verpflichtet. Die Datenschutzerklärung beinhaltet die Informationen zu den einzelnen Datenverwaltungsfällen. 19.3.  Die Fachaufsicht über die Dienstleistungstätigkeit des Dienstleisters übt der Notar der Gemeinde Siófok, bzw. die Verbraucherschutzbehörde Region Somogy aus.

20. Vis major/höhere Gewalt

Bei Ursachen oder Umständen (ZB: Krieg, Feuer, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik), die die Vertragspartner nicht beeinflussen können (höhere Gewalt), scheidet die Haftung für beide solange aus, bis diese Ursache oder Umstand besteht. Die Vertragspartner sind sich einig, dass sie ihr bestes tun um das Eintreten dieser Ursachen und Umstände zu verhindern, den dadurch entstandenen Schaden oder Verspätung so schnell wie möglich beseitigen.

21. Im Vertragsverhältnis anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht

Die aus dem Dienstleistungsvertrag hervorgehenden Rechtsstreitigkeiten werden an dem örtlich zuständigen Gericht ausgetragen. Bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen Dienstleister und Vertragsteil sind die Bestimmungen des ungarischen BgB maßgebend.